Die MARK im Schnee

Als Vermieter sind wir verpflichtet, unseren Mietern Streugut und Schneeschieber zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht kommen wir auf Wunsch natürlich gerne nach. Hier genügt ein entsprechender Anruf in unserem Verwaltungsbüro mit der Info, dass Materialien für die Beseitigung für Schnee und Eis benötigt werden. Wir liefern Ihnen zeitnah Streugut und/oder Schneeschieber. Selbstverständlich haben die Mieter auch die Möglichkeit, sich die entsprechenden Utensilien (s.o.) selbst zu besorgen, die Quittung bei uns einzureichen und den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen zu lassen.
Oder:
Die Mieter besorgen sich Schneeschieber und Streusalz selbst und teilen den Betrag mit den anderen Mietern im Hause. In beiden Varianten werden die Kosten bequem in der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgelegt. Schnee räumen und Eis beseitigen ist natürlich nicht die Lieblingsbeschäftigung eines jeden. Und dennoch können wir den Mietern nur ans Herz legen, sich an der Schneeräumung und Eisbeseitigung regelmäßig zu beteiligen. Denn im Jahr 2015 rutschte ein Postbote aus und brach sich das Schlüsselbein – Schmerzensgeld: 8.000,00 Euro. Und abgesehen von den gesundheitlichen Schäden zog dieser Fall auch einen erheblichen formalen Aufwand zwischen den Versicherungen und dem zum Schneeräumen verpflichteten Mieter nach sich. Von daher: Schnee schieben lohnt sich. Auch wenn es keinen Spaß macht!
Bildquelle: Tim Reckmann / pixelio.de