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Hausmusik ist erlaubt

Musik liegt in der Luft. Die einen freut es, andere stört es. Wer darf in einem Mehrfamilienhaus eigentlich wann was? Oder darf man musizieren gar ganz verbieten?

Einem Saxophon-Spieler ist das per Hausordnung widerfahren und er hatte dagegen vor dem BGH geklagt. Das Machtwort des Obersten Gerichts: gleiches Recht für alle. Singen und Musizieren darf man in der eigenen Wohnung genauso wie Fernsehen und Radiohören. Denn es gehört schließlich zum sozial üblichen Verhalten. Es ist auch dann erlaubt, wenn es der Nachbarn hören kann.

Daher gilt: Von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 20.00 Uhr darf gespielt werden. In der übrigen Zeit muss die Zimmerlautstärke eingehalten werden.

Dagegen sind extreme Lautstärken wie durch Bandproben und Schlagzeugübungen zu keiner Tageszeit erlaubt.

Ansonsten werden genervte Nachbarn ihre musikalischen Mitbewohner akzeptieren müssen. Das Leben ist eben kein Wunschkonzert.

Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. September 1998, Aktenzeichen: V ZB 11/98