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Hummel Hummel!

© NABU- H. May

In diesem Sommer führten wir mit einem Mieter einen intensiven Dialog zum Thema „Hummelnester“ und wie man gegen das Einnisten der staatenbildenden Insekten vorgehen kann. Grund war das Nest vor einer Haustüre im Wohngebiet Kalve. Bei jedem Betreten oder Verlassen des Hauses „schwirrten“ unseren Mietern die Hummeln um den Kopf. Ein Kind wurde bereits gestochen. Daraufhin sprachen wir mit einem Verantwortlichen des Sachgebiets Naturschutz und Landschaftspflege, der uns zunächst erklärte, dass die Hummeln unter besonderem Schutz stünden. Tatsächlich besuchten daraufhin zwei Mitarbeiter des Märkischen Kreises den Standort, stellten aber schlussendlich fest, dass die Hummeln nicht aggressiv seien und die Mieter die Belastung aushalten müssten. Damit verbleibt das Hummelnest im Eingangsbereich.

Besorgte Mieter könnten sich aber gerne mit dem Fachdienst 44 Natur- und Umweltschutz, Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege in Verbindung setzen. Konkrete Kontakte nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Grundsätzlich besitzen nur die weiblichen Hummeln einen Stachel, den sie dank ihres sanftmütigen Wesens jedoch viel seltener als beispielsweise Honigbienen nutzen. Von der aggressiven Wespe ganz zu schweigen. Erst wenn die Hummel in Lebensgefahr ist oder ihr Volk ernsthaft bedroht wird, kann es vereinzelt zu Stichen kommen. Dabei zeigt die Hummel sehr charakteristische Abwehrhaltungen BEVOR sie sticht:
• Bei mäßiger Bedrohung: Die Hummel hebt ihr mittleres Bein (es ist immer das mittlere) in Richtung des Angreifers. Dieses Verhalten sollte als Warnung verstanden werden
• Bei deutlicher Bedrohung: Die Hummel brummt sehr laut, dreht sich auf den Rücken und streckt das Hinterteil mit dem Stachel dem Angreifer entgegen.

Quelle: www.aktion-hummelschutz.de