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Nach dem Auszug!

© wort-laut 2018

Wir haben derzeit 1.315 Wohnungen. Der weitaus größte Teil ist vermietet, lediglich 40 Wohnungen warten auf neue Mieter. Doch was passiert eigentlich mit unseren Wohnungen von dem Moment an, in dem ein Mieter auszieht bis zur nächsten Besichtigung? Nun, seit jeher hinterlassen Mieter ihre Ex-Wohnung in denkbar unterschiedlichen Zuständen. Von der gepflegten ausgeräumten Wohnung im perfekten Zustand bis zur vollgemüllten, verschmutzten und nicht selten auch beschädigten Wohnung. Von daher gibt es nicht nur eine Antwort auf die „Was-kommt-dann-Frage“.

Aber es gibt viele Aufgaben, die wir vom Moment der Schlüsselübergabe an umsetzen. Auch dafür haben wir einen Regiebetrieb eingerichtet, in dem vier Maler, ein Elektriker und ein Klempner tätig sind. Manchmal streichen sie in der Zeit zwischen den Mietverhältnissen nur die Decke, manchmal müssen sie die Wohnung regelrecht sanieren. Da ist das Türblatt verkratzt, Fensterbänke haben Macken, in den Wänden sind tiefe Löcher, die Ecke der Wände zerstört, die Böden verschmutzt – die Liste der möglichen Aufgaben ist lang. Doch bevor wir selbst die Aufgaben erledigen, erhält jeder Mieter natürlich die befristete Gelegenheit, selbst Hand anzulegen, um die Schäden zu beseitigen. Sollte diese Frist ohne Rückmeldung verstreichen, gehen wir ans Werk. Die entstehenden Kosten ziehen wir dann von der Mietkaution ab. Was sollten wir auch sonst tun? Der nächste Mieter will natürlich eine schicke, saubere und einwandfreie Wohnung beziehen. Auch wenn sie gebraucht ist. Wenn Sie sich einen Gebrauchtwagen kaufen, sollen die Spuren des Vorbesitzers ja auch wie von Zauberhand verschwunden sein.

Doch Renovierung ist nicht gleich Sanierung. Und was genau ist dann die Instandhaltung? Je nach Wohnungszustand, renovieren wir die Räume, streichen die Decke, bessern die Böden aus und füllen Löcher in den Wänden auf. Das ist die Norm. Eine Sanierung ist demgegenüber die regelrechte Wiederherstellung. Hier ist der Aufwand deutlich höher und die damit verbundenen Kosten natürlich auch. Gut, dass dies die Ausnahme ist. Die Instandhaltung ist wiederum unsere ureigene Aufgabe. Wir wollen, dass Bäder, Türen, Heizung, Elektrik aber auch die Hausisolierung, Haustüren etc auf einem modernen Stand sind. Aus diesem Grund verjüngen wir unseren Immobilienbestand permanent. Und zieht ein Mieter aus, können wir auch mal „außer der Reihe“ über eine Instandhaltung nachdenken.

Es gibt natürlich auch Ausnahmen: Stirbt ein Mieter plötzlich und es finden sich trotz Nachforschungen keine Angehörigen, die sich um die anstehenden Aufgaben kümmern, fällt diese letzte Aufgabe selbstverständlich in unsere Hände.

Fassen wir zusammen: Zieht ein Mieter aus, sorgen wir in der Regel dafür, dass die Wohnung für den Nachmieter in einen Zustand versetzt wird, der eine problemlose Renovierung im eigenen Sinne zulässt. Damit unsere Mieter sich danach wirklich zuhause fühlen.