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Rollläden auch nach 22 Uhr benutzbar

Urteil: Normaler Gebrauch einer Wohnung
Mieter haben das Recht, auch abends nach 22 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf, so der Deutsche Mieterbund. So darf ein Mieter seine Rollläden auch dann nutzen, wenn sich ein Nachbar durch die lauten Geräusche gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen. Das Amtsgericht entschied, dass die Betätigung von Rollläden zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört. Es liege in der Natur der Sache, dass die Rollläden gerade zur Nachtzeit, also nach 22 Uhr benutzt werden (AZ:55C 7723/10).