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Schornsteinfeger müssen freundlich sein

Schornsteinfeger sollen nicht nur Glück bringen, sondern müssen auch höflich sein. Landkreise und Städte dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen „mit staatlicher Gewalt beliehenen Unternehmern“ wie Schornsteinfegern den freundlichen Umgang mit Kunden vorschreiben. Anmaßendes oder selbstherrliches Auftreten sei mit ihren Pflichten nicht vereinbar, teilte das Gericht am Mittwoch mit und wies die Klage eines Schornsteinfegers gegen ein vom Kreis Göttingen verhängtes Bußgeld von 1.000 Mark ab. (Az.: 1A1280/95)

Anlass zu dem Rechtsstreit war nach Gerichtsangaben eine Auseinandersetzung zwischen einem Hausbesitzer und Kaminkehrer über dessen Umgangston. Der Mann wollte dem unfreundlichen Schornsteinfegermeister in Zukunft keinen Einlass mehr gewähren. Doch der Chef widersetzte sich – und kam statt eines Mitarbeiters immer wieder persönlich. Auch entsprechenden Anordnungen der Kreisverwaltung folgte der Meister nicht.