Einer bleibt und einer geht – Mietvertrag bei Trennung und Auszug
Tanja Nipkow2026-03-31T08:28:36+00:00Bei der Mark Wohnungsgesellschaft wohnt jeder richtig gut, dennoch kommt es auch in unseren Häusern vor, dass Menschen sich trennen. Wenn ein Mieter aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, heißt das jedoch nicht, dass der gemeinsame Mietvertrag und die damit verbundenen Verpflichtungen für ihn automatisch enden. Wird der Mietvertrag von mehreren Personen unterschrieben, gilt auch bei einem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung: Alle Mieter sind gleichberechtigte Vertragsparteien und haften gemeinsam für die Pflichten aus dem Vertrag. Um eine Kündigung rechtsgültig zu gestalten, müssen daher auch alle Vertragspartner diese Kündigung unterschreiben. Ohne alle Unterschriften ist der ehemalige Bewohner der Wohnung weiterhin für Mietzahlungen, [>>> weiterlesen]








