Die Zahlung der Mietkaution ist für Mieter eine der ersten wichtigen Aufgaben zu Beginn des Mietverhältnisses. Gleichzeitig ist sie für Vermieter ein wichtiges Instrument, um berechtigte Ansprüche nach dem Mietverhältnis abzusichern. Der Mark Wohnungsgesellschaft mbH sind Transparenz und Sicherheit bei allen Fragen bezüglich der Kaution sehr wichtig, daher erläutern wir im Folgenden die übliche Vorgehensweise sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten.

Was ist die Mietkaution und wofür dient sie?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitszahlung des Mieters. Sie dient dazu, mögliche Forderungen des Vermieters abzusichern, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Die Höhe der Kaution darf gesetzlich maximal drei monatliche Nettokaltmieten betragen und kann entweder als Einmalbetrag oder – auf Wunsch des Mieters – in bis zu sechs gleichen monatlichen Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die nächsten in den Folgemonaten.

Rechte und Pflichten während des Mietverhältnisses
Die Kaution bleibt tatsächlich bis zum Auszug Eigentum des Mieters. Daher sind wir als Vermieter verpflichtet, das Geld getrennt vom eigenen Vermögen auf ein bei Insolvenz geschütztes Kautionskonto anzulegen. Die Kaution wird verzinst; diese Zinsen werden bei der Rückzahlung der Kaution an den Mieter mit ausgezahlt.

Während der Mietzeit darf die Kaution nicht verwendet werden; auch nicht für laufende Mietzahlungen oder zur Begleichung von offenen Nebenkostenabrechnungen. Erst bei Beendigung des Mietverhältnisses und mit berechtigten Forderungen ist der Zugriff auf das Konto erlaubt.

Abrechnung und Rückzahlung nach dem Auszug
Der Vermieter überprüft dann, ob beispielsweise Mietrückstände oder offene Betriebskostenabrechnungen bestehen. Schließlich stellt er bei der Wohnungsübergabe fest, ob vereinbarte Schönheitsreparaturen stattgefunden haben oder Beschädigungen vorhanden sind, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen. Eventuelle Zahlungsrückstände und Kosten für Reparaturen und Mängelbeseitigungen verrechnet der Vermieter mit der Kaution.

Bei uns ist der Umgang mit der Mietkaution sehr klar geregelt, denn sie schützt unsere Mieter und uns gleichermaßen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Mietkaution, dann melden Sie sich gerne bei uns.