Der Wetterdienst prophezeit: Es wird wieder ziemlich kalt in Lüdenscheid. Also dürfen wir wohl nicht zum ersten Mal in diesem Jahr Schnee und Eis begrüßen. Und das bedeutet leider auch: Die häufigste Folge bei Schnee und Eis ist ein gebrochenes Handgelenk, dicht gefolgt vom Oberschenkelhalsbruch. Um das zu verhindern, schicken wir die Schneepläne bereits im Oktober an unsere Mieter. Ist dann ein Mieter am Tag der Tage verhindert und kann Weg oder Eingangstreppe weder von Schnee und Eis befreien noch mit Salz streuen, sieht der Gesetzgeber vor, dass sich der Verantwortliche um Ersatz kümmert. Denn im Schadensfall wird der herangezogen, der an dem Tag laut Plan Winterdienst hatte.
 
Die Verantwortung ist durchaus hoch, auch deshalb stellen wir Streusalz und Schneeschieber zur Verfügung. Und wenn im Haus etwas fehlt, sollten wir umgehend benachrichtigt werden, um Ersatz besorgen zu können. Ausdrückliche Bestellungen müssen übrigens bis freitags bei uns eingehen, damit unser externer Partner am Montag neues Streusalz ausliefern kann. Die Kosten für diesen Service verteilen wir dann auf alle Mieter des Hauses.
 
Oder: Ein Mieter besorgt Streugut für das gesamte Haus und reicht die Quittung bei uns ein. Das Geld wird ihm bei der nächsten Monatsmiete zurückerstattet. Wichtig ist, dass das Streusalz für alle Mieter des Hauses zugänglich ist, damit jeder immer Zugriff darauf hat und es verwenden kann.
 
So können wir dem Winter abermals entspannt begegnen, denn auch wenn das Schneeschippen anstrengend ist, ein Spaziergang durch knirschenden Schnee ist doch traumhaft, oder?