Auch das Jahr 2025 bringt wieder einige Änderungen im Immobilienbereich mit sich. Manche davon wirken sich direkt auf unsere Mieter aus – positiv wie auch herausfordernd.
Grundsteuerreform: Ein seltener Lichtblick
Eine erfreuliche Nachricht gleich vorweg: Die Reform der Grundsteuer sorgt in vielen Fällen für eine Entlastung – auch bei uns. „Wir haben festgestellt, dass unsere Mieter durch die neue Berechnung der Grundsteuer im Schnitt rund 20 Prozent weniger zahlen müssen – allein bei diesem Posten“, erklärt Guido Schönau, Geschäftsführer der Mark Wohnungsgesellschaft mbH. Das bedeutet konkret: Wer bisher zum Beispiel 200 Euro jährlich für die Grundsteueranteile in den Nebenkosten gezahlt hat, wird künftig nur noch etwa 160 Euro zahlen. Schönau betont: „Es ist zwar kein großer Betrag, aber angesichts sonst steigender Kosten ist jede Entlastung willkommen.“
CO₂-Abgabe: Teilweise Umlage auf die Mieter
Weniger erfreulich ist hingegen die weiterhin steigende CO₂-Bepreisung. Diese betrifft vor allem die Heizkosten – sowohl bei Gasetagenheizungen als auch bei zentralen Heizungsanlagen. Zwar wird nicht die gesamte Steuer an die Mieter weitergegeben, aber ein Teil schon – je nachdem, wie energieeffizient das jeweilige Gebäude ist. Die gute Nachricht: Etwa 30 Prozent unseres Wohnungsbestandes ist bereits umfassend energetisch saniert. Damit sinkt nicht nur die CO₂-Umlage, sondern langfristig auch der Energieverbrauch. Und: Wir sind bei der Sanierungsquote ganz vorne im nationalen Vergleich.
Digitale Betriebskostenabrechnung: Noch Zukunftsmusik
In der Branche wird viel über die Einführung der digitaler Betriebskostenabrechnungen gesprochen. Bei der Mark Wohnungsgesellschaft wird dies vorerst jedoch nicht umgesetzt. „Viele unserer Mieterinnen und Mieter wollen noch keine digitale Abrechnung. Deshalb setzen wir weiterhin auf klassische Papierunterlagen“, so Schönau. Eine spätere Einführung, etwa über ein Kundenportal, ist perspektivisch denkbar – aber nicht kurzfristig geplant.
Textform bei Mietverträgen? Noch nicht bei uns
Ein neuer rechtlicher Rahmen erlaubt Mietverträge per E-Mail oder Messenger – doch auch hier bleiben wir vorerst beim bewährten Papierformat. „Unsere Mietverträge sind mehr als nur ein Dokument. Sie beinhalten zahlreiche Zusatzinformationen und werden von uns persönlich übergeben“, betont Schönau.
Was bedeutet das für Sie?
Die Entwicklungen zeigen: Vieles ist im Wandel, aber nicht jede Änderung ist direkt relevant – oder belastend. Wir behalten alle gesetzlichen Neuerungen im Blick und werden weiterhin verantwortungsvoll und sozialverträglich handeln.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung oder den genannten Änderungen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.